Erklärung zur Barrierefreiheit

Das „Servicezentrum für industrielle Transformation in den Regionen“ ist bemüht, die Website www.industrielle-transformation.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Webseite www.industrielle-transformation.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß BITV 2.0 derzeit nicht vollständig vereinbar. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.04.2025 erstellt.

Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Die Arbeiten an der Barrierefreiheit der Website sind noch nicht abgeschlossen. Wir arbeiten daran, Ihnen in den kommenden Monaten einen barrierefreien Zugang zu den Inhalten der Webseite zur Verfügung stellen zu können.

Informationen in Leichter Sprache

Der Text in Leichter Sprache wird derzeit erarbeitet und in Kürze um Informationen zu Navigation und Inhalten der Webseite ergänzt.

Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte unter „Barriere melden“ einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.industrielle-transformation.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de