Bundesregierung ebnet den Weg für CO₂-Speicherung und -nutzung
Mit der heutigen Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ebnet das Bundeskabinett den Weg für den Aufbau einer industriellen CO₂-Infrastruktur in Deutschland. Im Fokus steht die Ermöglichung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von unvermeidbaren industriellen CO₂-Emissionen, insbesondere aus der Zement-, Kalk- und Abfallverwertung.
Der Gesetzentwurf soll Unternehmen künftig die nötige Rechtssicherheit für Investitionen geben – etwa in Leitungsnetze, Speicheranlagen und industrielle Abscheidungstechnologien. Das ist zentral für die Umsetzung der Klimaziele im Industriesektor, denn viele Emissionen entstehen prozessbedingt und sind technologisch nicht vollständig vermeidbar.
Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor:
- die Errichtung kommerzieller CO₂-Speicher auf dem Festlandsockel und in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ),
- ein sogenanntes „Opt-in“ für die Onshore-Speicherung durch die Bundesländer,
- eine rechtliche Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für CO₂-Leitungen und -Speicher,
- Ausschluss von CO₂ aus kohlebasierten Kraftwerken vom Zugang zu den Leitungsnetzen,
- Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag und reiht sich in eine wachsende Zahl europäischer Staaten ein, die auf CCS und CCU als Baustein der Industrie-Transformation setzen. Der Aufbau von CO₂-Infrastrukturen sei laut Ministerium zeitkritisch – es wird davon ausgegangen, dass die Systeme bis Anfang der 2030er Jahre einsatzbereit sein müssen, um die Klimaziele zu erfüllen.
Das neue Gesetz soll Planungssicherheit schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen sichern – mit dem klaren Ziel, zentrale Wertschöpfung in Deutschland zu halten und gleichzeitig Emissionen zu senken.
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