Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung entlastet Unternehmen und passt Vorgaben an EU-Recht an

Arbeiter auf einem Dach bei der Wartung industrieller Ventilatoren
© envato, KANGWANS

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Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Das bestehende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wird entsprechend des Koalitionsvertrags vereinfacht und die Anforderungen für Unternehmen auf das Maß zurückgeführt, das von der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) gefordert wird. Für energieintensive Industrieunternehmen bringt das Gesetz konkrete Erleichterungen bei Managementpflichten, Abwärmeregelungen und Rechenzentrumsanforderungen.

Höhere Schwellenwerte entlasten den Großteil der Betriebe

Mit dem Gesetz zielt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine deutliche Entlastung der Wirtschaft. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bezifferte diese Entlastung auf mehr als drei Milliarden Euro. Der Ansatz: zielgerichtete statt pauschale Vorgaben, mit verbindlichen Anforderungen für besonders energieintensive Betriebe. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr. Für Unternehmen unterhalb dieser Schwelle entfällt damit eine bislang aufwändige Compliance-Anforderung.

Abwärme und Rechenzentren: Flexiblere Regelungen

Im Bereich Abwärme entfällt die bisher bestehende generelle Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Künftig muss Abwärme nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Meldepflicht für Abwärmepotenziale wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert. Für Rechenzentren werden die Mindesteffizienzanforderungen pragmatischer ausgestaltet: Die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (PUE-Wert) werden für bestehende Anlagen moderat angehoben, die Vorgaben an Energieeffizienz also gelockert. Für neue Rechenzentren verlängert sich die Übergangsfrist zur Einhaltung der PUE-Vorgaben von zwei auf vier Jahre. Zudem wird die Frist, bis zu der Rechenzentren ihren Stromverbrauch bilanziell vollständig durch erneuerbare Energien decken müssen, um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verschoben.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben EU-Recht um und orientiert sich dabei am Koalitionsvertrag. Deutschland leiste damit weiterhin seinen Beitrag zu den europäischen Energieeffizienzzielen, bei gleichzeitiger Rücksicht auf wirtschaftliches Wachstum und geopolitische Rahmenbedingungen.

Quelle: Vereinfachungen umgesetzt und Bürokratie reduziert - Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz | BMWE

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