Industriestrompreis wird eingeführt – Europäische Kommission genehmigt das Entlastungsinstrument für die energieintensive Industrie
Die Bundesregierung führt für die Jahre 2026 bis 2028 einen speziellen Industriestrompreis ein, um energieintensive Unternehmen gezielt zu entlasten und den Industriestandort Deutschland zu stärken. Die Europäische Kommission hat die nationale Richtlinie beihilferechtlich genehmigt, wodurch der Weg für die Umsetzung frei ist. Mit dieser Maßnahme sollen Wertschöpfung und Beschäftigung gesichert sowie die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie unterstützt werden.
Der Industriestrompreis richtet sich zunächst an Unternehmen aus 91 Sektoren, darunter klassische energieintensive Industrien wie Chemie, Glas, Gummi- und Kunststoffwaren, aber auch moderne Branchen wie die Halbleiterfertigung. Der Zielpreis liegt bei 5 Cent pro kWh und orientiert sich am Großhandelsstrompreis. Weitere Branchen sollen künftig aufgenommen werden, sofern sie die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachweisen. Potenziell profitieren mehrere tausend Unternehmen von der Maßnahme.
Für die Durchführung der Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Unternehmen können ab 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 Anträge stellen; Informationen dazu werden rechtzeitig auf der BAFA-Website bereitgestellt. Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit offiziell in Kraft. Parallel beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an der laufenden EU-Konsultation zur Weiterentwicklung des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal State Aid Framework“.
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